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30.05.2011. Um von A nach B zu kommen, ist Fliegen meist die schnellste Reisevariante. Bis man allerdings im Flieger sitzt, muss man Einiges über sich ergehen lassen: Schuhe und Gürtel ausziehen, Abtasten, das Öffnen des Handgepäcks – der Sicherheitscheck kostet Zeit. Und jetzt soll man auch noch durch den so genannten "Körperscanner" – müssen Fluggäste wirklich alles akzeptieren?

Luftsicherheitsgesetz

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert mit dem Luftsicherheitsgesetz den rechtlichen Hintergrund.
Die Notwendigkeit von Sicherheitskontrollen an Flughäfen ist angesichts der Anschlagsgefahr im Luftverkehr unumstritten. Für Flugreisende ist allerdings oft schwer verständlich, warum sie etwa an dem einen Flughafen die Schuhe ausziehen müssen, beim Rückflug jedoch auf hohen Stilettos unbehelligt durch den Metalldetektor spazieren können. "Grundsätzlich regelt in Deutschland das Luftsicherheitsgesetz die Kontrolle von Personen und Gegenständen im Flughafen (§ 5 LuftSiG)", erläutert Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Allerdings wird es dabei der Luftfahrtbehörde überlassen, in welchem Umfang sie diese Sicherheitsmaßnahmen durchführt."

Kontrolle Fluggäste und Mitarbeiter

Das Luftsicherheitsgesetz gilt seit 2005 und basiert auf einer Verordnung des Europäischen Parlaments zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt. Im Rahmen dieses Gesetzes ist es der Luftsicherheitsbehörde erlaubt, Personen zu kontrollieren, die einen nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens betreten. Die Überwachung umfasst dabei sowohl die Fluggast- und Mitarbeiterkontrolle als auch die Gepäck- und Warenkontrolle (§ 5). Fluggäste müssen daher akzeptieren, dass ihr Handgepäck geöffnet und sie selbst von einem Sicherheitsbeamten abgetastet werden. Wer sich diesen Untersuchungen verweigert, muss damit rechnen, dass er nicht an Bord gelassen bzw. des Flughafens verwiesen wird. Wer bestimmte gefährliche Gegenstände in Flugzeugen oder in den nicht allgemein zugänglichen Flughafenbereichen dabei hat, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 11 und § 19). Zu diesen Gegenständen gehören u. a. Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen, Sprühgeräte, Sprengstoffe und brennbare oder ätzende Flüssigkeiten.

Handgepäck aufgepasst

Taschenmesser unter 6 cm Klingenlänge und kleine Nagelscheren dürfen in Deutschland zwar grundsätzlich mit ins Handgepäck – dies kann jedoch schon im EU-Ausland ganz anders aussehen. Vorsichtshalber gehören spitze Gegenstände aller Art daher in den Check-in-Koffer. Seit 2006 gelten an Bord Beschränkungen für die Mitnahme von Behältern mit Flüssigkeiten, etwa Wasserflaschen, Parfümflakons oder Handcremetuben: Pro Person dürfen hiervon im Handgepäck maximal zehn Behälter mit einem maximalen Volumen von 100 Millilitern zusammenkommen. Daher der Rat: Entweder man verzichtet vollständig auf die Mitnahme von Flüssigkeiten in der Handtasche oder packt die Fläschchen in durchsichtige Plastikbeutel.

Meist stehen vor dem Sicherheitscheck Automaten mit solchen Tüten bereit. Wer diese nicht nutzt oder die Obergrenzen bei Menge und Volumen überschreitet, muss als Fluggast damit rechnen, dass ihm die Flaschen abgenommen werden – ärgerlich, wenn dann das teure Lieblings-Parfüm dabei ist… . Weder im Handgepäck noch im Check-in-Gepäck dürfen Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge oder Farbsprühdosen mitgeführt werden.

Ab 2013 sollen Flüssigkeiten im Handgepäck allerdings wieder erlaubt sein: Voraussetzung sind Scanner, die Flüssigsprengstoffe erkennen können. Hierzu steht ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission noch aus. Diese Neuerungen sollen die Reise- und Transferzeiten verkürzen. Immerhin dürfen schon jetzt Duty-Free-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern mit in die Kabine genommen werden – solange auch sie in durchsichtigen Beuteln verpackt sind.

Körperscanner künftig?

Für viel Diskussionsstoff sorgt der Vorschlag der EU, Fluggastkontrollen mit Hilfe von Körperscannern zuverlässiger und schneller durchzuführen. Die Technik dahinter basiert auf elektromagnetischen Strahlen, die den Passagier abtasten, die Kleidung durchdringen und so am Körper versteckte Gegenstände schneller sichtbar machen. Das Sicherheitspersonal kann so alle Einzelheiten bis auf die nackte Haut sehen. Allerdings ist der EU-Vorschlag bisher nur eine Empfehlung für die Mitgliedsstaaten, die Umsetzung obliegt dem nationalen Recht. "Wenn ein Land diese Form der Personenkontrolle in seinem Recht verankert und einführt, dann sind die Passagiere aber verpflichtet, sich ihr zu unterziehen", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Wer sich der Prozedur verweigert, riskiert schlimmstenfalls, dass er nicht mitfliegen darf!"

In Deutschland läuft seit Herbst 2010 ein Testversuch mit einem Körperscanner am Hamburger Flughafen. Hier können Flugreisende derzeit noch zwischen der neuen Technik und der üblichen Personenkontrolle durch Metalldetektor und Abtastung wählen. Nach Meldungen über häufige Fehler der Geräte wurde die Testphase bis Sommer 2011 verlängert. An einigen europäischen Flughäfen wie in Amsterdam, Zürich und in Großbritannien ist diese Form der Fluggastkontrolle bereits Pflicht, teilweise auch in den USA. Übrigens: Die EU-Kommission plant derzeit einen erneuten Vorstoß zur europaweiten Einführung der Körperscanner an Flughäfen.

Der abschließende Rat:
Sicherheit geht vor! Daher sollten Passagiere bei Flugreisen Zeit, Geduld und Verständnis für das Sicherheitspersonal mitbringen. Und sich am besten bereits beim Packen des Handgepäcks auf die geltenden Vorschriften einstellen!

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