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09.11.2011. In Berlin hat jetzt die neue Schlichtungsstelle Energie ihre Arbeit aufgenommen. „Mit der Schlichtungsstelle haben Verbraucher ab jetzt die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Wir wollen einen unkomplizierten Weg anbieten, um Konflikte zwischen Unternehmen und Verbraucher schnell zu lösen„, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der neuen Institution. "Unser Ziel ist es, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden."

Schlichtungsstelle Energie hilft

Private Haushaltskunden können sich jetzt beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht allerdings vor, dass sich die Verbraucher mit ihren Anliegen zunächst direkt an das jeweilige Unternehmen wenden müssen. Kann dabei keine Lösung erzielt werden, muss das Unternehmen innerhalb von vier Wochen schriftlich begründen, warum eine Einigung nicht möglich war. Anschließend können Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen. Die Unternehmen sind in diesem Fall verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Dies betrifft alle Unternehmen in Deutschland, die Haushaltskunden mit Strom oder Erdgas versorgen sowie Messstellenbetreiber und Messdienstleister.

Ombudsmann Schlichtungsstelle Energie

Der unabhängige und neutrale Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie prüft zu Beginn, ob eine Beschwerde zur Schlichtung angenommen werden kann. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, wird der Ombudsmann die Standpunkte aller Beteiligten intensiv prüfen. In der Regel wird er anschließend eine Schlichtungsempfehlung abgeben, die zwischen den Beteiligten vermitteln soll. Das gesamte Verfahren soll innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Die Schlichtungsstelle Energie ist unter Telefon 030/27572400 oder unter » www.schlichtungsstelle-energie.de zu erreichen.

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