27.07.2011. Wer noch in diesem Jahr einen Riester-Vertrag abschließt, kann sich das Ersparte ab dem 60. Lebensjahr auszahlen lassen. Von den nächsten Jahren an wird der Auszahlungsbeginn für Neuverträge um zwei Jahre nach hinten verschoben. Sparer kommen dann erst ab dem 62. Lebensjahr an ihr Geld. Der Gesetzgeber setzt mit der schrittweisen Erhöhung des Renteneintrittsalters (Rente mit 67) auch den Auszahlungszeitpunkt für Riester-Sparverträge herauf. Ein bereits bestehender Riester-Vertrag ist von der Neuregelung nicht berührt. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle" der Fondsgesellschaften hin.
Riester-Vertrag mit mehreren Möglichkeiten
Unabhängig davon, ob sich Sparer in diesem oder im nächsten Jahr für einen Riester-Vertrag entscheiden: Sie haben mehrere Möglichkeiten, staatlich gefördert zu sparen. Riestern können Sparer mit Investmentfonds, Banksparplänen, Bausparverträgen oder Versicherungen – und so einer möglichen Versorgungslücke im Alter entgegenwirken. Die Riester-Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr. Für jedes Kind erhalten Sparer jährlich 185 Euro, für jedes ab 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Berufseinsteiger bis 25 Jahre bekommen einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage.
Riester-Vertrag Info-Service
Ausführliche Informationen zum richtigen Sparmix beim Riester-Vertrag und Wissenswertes rund ums Geldanlegen finden Sie unter unserer Rubrik "» Ratgeber - Geldanlage - Altersvorsorge - Riester" und bei der
» Informationskampagne „Investmentfonds. Nur für alle." unter www.nur-fuer-alle.de des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Weitere Informationen zum Thema Geldanlage
» Richtige Geldanlage-Informationen
» Geldanlage-Tipps
» Vermögensaufstellung
» Finanzdienstleistungen
» Geldanlage nach Thema
» Buchtipps Geldanlage und Altersvorsorge
» Günstige Geldanlage-Zinsen (Rubrik Gratis)
» Angebotsempfehlungen (Rubrik Mitgliederservice)
» Musterdepot (Aktien, Fonds, Fondspolice, etc.)
Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzlich Umsetzungshilfen, wie z.B. der GVI-Altersvorsorge-Check oder die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubriken » Ratgeber und » Mitgliederservice.
» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen
» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage
» weitere Spartipps
» weitere Warnungen
» News-Archiv
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,
