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28.07.2011. Einen Riester-Vertrag zu „übersparen“ kann sich lohnen. Wer mehr einzahlt als für den Anspruch auf Zulagen verlangt, kann Steuern sparen. Die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr erhalten alle Sparer, die pro Jahr maximal vier Prozent ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr bzw. 2.100 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

Riester übersparen bringt Steuervorteil

Wer mehr in den Riester-Vertrag hineinstecken will, erhält zwar keine höhere Zulage. Es gilt aber eine besondere steuerliche Regelung, die im Vergleich zum ungeförderten Sparen Vorteile bietet: Die Auszahlung wird besteuert wie eine Kapital-Lebensversicherung. Sparer müssen also den Gewinn nur mit dem halben Steuersatz versteuern – Bedingung dafür ist, dass das Geld nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Die Sparer zahlen somit einen Steuersatz, der unter den 25 Prozent Abgeltungsteuer liegt, die ansonsten auf Kapitalerträge anfallen. Wichtig zu wissen: Auch für das Überzahlen gilt beim Riester-Vertrag die Riester-Garantie auf Kapitalerhalt.

Info-Service Riester

Ausführliche Informationen zum richtigen Sparmix und Übersparen beim Riester und Wissenswertes rund ums Geldanlegen finden Sie unter unserer Rubrik "» Ratgeber - Geldanlage - Altersvorsorge - Riester" und bei der » Informationskampagne „Investmentfonds. Nur für alle." unter www.nur-fuer-alle.de des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.

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