23.08.2011. Seit ein paar Tagen strömen alle Sonnen- und Badehungrigen in die Freibäder und zu den Badeseen. Jedoch kann es zu einem teuren Vergnügen werden, wenn es zu einem Badeunfall oder Diebstahl kommt. Drei Versicherungen können die Folgen auffangen.
Badeunfall und Privathaftpflichtversicherung
Zunächst Schäden, die man selbst einem Dritten zufügt, z. B. beim unachtsamen Sprung vom Beckenrand wird ein anderer Schwimmer schwer verletzt. Hier hilft die Privathaftpflichtversicherung gegen Haftungsschäden, die bis in die Tausende gehen können.
Badeunfall und Unfallversicherung
Zahlreiche Gefahren können das Badevergnügen trüben, ein Sturz auf glitschigen Stufen, ein misslungener Sprung von einem Sprungbrett und vieles mehr. Viele Mütterherzen schlagen Salto, wenn sie ihren jungen Wilden beim Toben im und um das Wasser zusehen. Schnell kann es zu schweren Verletzung mit Spätfolgen kommen. Ein Badeunfall geschehen häufiger, als man denkt. Eine Unfallversicherung ist daher für jeden Haushalt unverzichtbar.
Diebstahl und Hausratversicherung
Bei einem Raub von Wertsachen, kann die Hausratversicherung eintreten, da sie teilsweise auch außer Haus entstandene Schäden ersetzt. Jedoch muss genau zwischen einfachem Diebstahl, der meist nicht versichert ist, und Raub differenziert werden. Optimal ist es jedoch Wertgegenstände einfach zu Hause zu lassen, damit Langfinger den Badespaß nicht verderben können.
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