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01.07.2011. Privatkunden bei Banken und Sparkassen genießen seit dem heutigen Datum mehr Transparenz und Wettbewerb bei der Anlageberatung. Denn ab heute müssen Banken und Sparkassen ihren Privatkunden bei der Anlageberatung ein Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen.

Chancen und Risiken

Dabei müssen zukünftig alle wichtigen Produktinformation verständlich auf zwei oder maximal drei Seiten erläutert werden. Dies betrifft alle Finanzinstrumente nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Dazu zählen Aktien und Zertifikate, aber auch Pfandbriefe Bundeswertpapiere und andere Inhaberschuldverschreibungen.

Inhalt des Produktinformationsblatt (PIB) sind zum Beispiel die Produktbeschreibung, der Ausgabepreis und Kurs- und Bonitätsrisiken, aber auch zu den Chancen und Kosten dieser Anlage. Daher sollten Anleger diese Informationen genau durchlesen und bei Unklarheiten oder Unverständnis bei der Bank nachfragen.

Grauer Kapitalmarkt ausgenommen

Leider gelten die Regelungen zum Produktinformationsblatt (PIB) nur für Banken und Sparkassen, aber nicht für Produkte des Grauen Kapitalmarktes. Hier heißt es also noch mehr Vorsicht walten zu lassen.

Investmentfonds

Für Investmentfonds wird es künftig das "Key Information Document ( KID)" geben. welches die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit verbessern soll.
Es hat zwei Seiten und stellt Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds dar.


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