11.08.2011. Der Urlaub wird gerne als „die schönste Zeit des Jahres“ bezeichnet. Dennoch sollte man gerade in dieser Zeit über das Thema „Versicherungen“ nachdenken. Denn wer weiß schon ganz genau, welche Leistungen in seinen Verträgen beinhaltet sind. Dies gilt es schon rechtzeitig vor dem Urlaub zu überprüfen, damit nach den Ferien nicht noch eine große „Überraschung“ kommt. Heutiges Thema: Private Haftpflichtversicherung.
Private Haftpflichtversicherung im Ausland
Vor dem Urlaub kann es soch lohnen, einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Private Haftpflichtversicherung zu werfen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Ein Beispiel: Eine Private Haftpflichtversicherung schließt üblicherweise vorübergehende Auslandsaufenthalte ein.
Aber nicht immer sind diese weitergehenden Leistungen integriert, die im Ausland sehr wichtig sein können:
Besondere Leistungen
- Erstattung von Mietsachschäden am Inventar des Hotels oder der gemieteten Ferienimmobilie. Üblicherweise sind nur Mietsachschäden am Gebäude, aber nicht am Mobiliar versichert.
- Mallorca-Deckung. Sie schützt, wenn man sich im Urlaub einen Leihwagen nimmt. Im Schadenfall wird – soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht – die entstehende Deckungslücke übernommen. Im europäischen Ausland bieten Autoverleiher ihre Fahrzeuge häufig nur mit den gesetzlichen Mindestversicherungssummen des jeweiligen Landes an.
- Kautionsleistungen im Ausland. Für den Fall, dass man aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen hinterlegen muss. Bei einer Standardversicherung muss man diese Kaution selbst aufbringen.
Information der GVI
Interessierte finden auf der GVI-Homepage unter dem Stichwort » Produktinformationsblätter die Leistungen der Private Haftpflichtversicherung.
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