Textversion
StartseiteVersicherungenGeldanlagenSpar-TippsWarnungenRatgeberGratisSitemapÜber uns

Allgemein:

Startseite

Verbraucherschutz

Presseinformationen

Mitgliederservice

Partnerprogramm

Kontakt

Datenschutzerklärung

Impressum

Buchtipps und Softwaretipps

Login-Daten (Mitglied,Gratis)

Webcode

Aktionen

RSS-Feeds

Insider-Newsletter


29.08.2011. Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen in der Regel bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal vor der Behandlung die so genannte Praxisgebühr von 10 Euro bezahlen. Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen, die manchmal für Verwirrung sorgen.

Praxisgebühr nicht immer fällig

Wer zum Beispiel zum Hautarzt zur Hautkrebsvorsorge geht, musste keine Praxisgebühr bezahlen. Wer jedoch auch noch ein Rezept für Medikamente abholt, muss die Praxisgebühr bezahlen. Dazu die Patientenberaterin Selma Lindner von der Rostocker Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung: „Wer nur eine reine Vorsorgeleistung, wie z. B. eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch nimmt, braucht keine Praxisgebühr bezahlen. Stellt der Arzt aber noch ein Rezept aus, ist die Praxisgebühr fällig.“

Auch bei IGel keine Praxisgebühr

Auch Patienten, die ausschließlich wegen einer sog. Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt sind, müssen keine Praxisgebühr bezahlen, erklärt Lindner. Zu diesen IGeL zählen alle medizinischen Leistungen, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dazu gehören z. B. Eignungsuntersuchungen oder manche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wie zum Beispiel der PSA-Test oder die Knochendichtemessung.

Weiter Ausnahmen der Praxisgebühr

Weitere Ausnahmen gelten für Patienten, die eine Überweisung aus dem aktuellen Quartal mitbringen oder die eine Zuzahlungsbefreiung oder eine Quittung über die bereits beim Psychotherapeuten gezahlte Gebühr vorlegen können. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Praxisgebühr grundsätzlich. Angehörige der Heilfürsorge, Privatpatienten, gesetzlich Versicherte, die mit ihrer Krankenkasse die Kostenerstattung vereinbart haben und Patienten, die wegen eines Berufsunfalls behandelt werden, müssen ebenfalls keine Praxisgebühr bezahlen.

Weitere Informationen zum Thema Reise finden Sie hier:

» Rubrik Gratis mit Reise Spezial (Kreuzfahrt-Tipps, Sicherheitscheck, Vergleichsrechner Reiseveranstalter, Hotelbewertungen und Reiseversicherungen, Reisemitbringsel und Zollbestimmungen, etc.)

» Buchtipps Urlaub und Reise.


Service für GVI-Mitglieder
Als GVI-Mitglied können Sie zusätzliche Hilfen, wie z.B. die GVI-BeratungsHotline, nutzen. Näheres finden Sie unter den Rubrik » Mitgliederservice.


» weitere aktuelle Meldungen Versicherungen

» weitere aktuelle Meldungen Geldanlage

» weitere Spartipps

» weitere Warnungen

» News-Archiv


Verbraucherschutz bundesweit:
Heilbronn, Ludwigsburg, Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hannover, Duisburg, Leipzig, Nürnberg, Dresden, Bochum, Wuppertal, Bielefeld, Mannheim, Bonn, Gelsenkirchen, Karlsruhe, Wiesbaden, Münster, Mönchengladbach, Chemnitz, Augsburg, Halle, Braunschweig, Aachen, Krefeld, Kiel, Magdeburg, Oberhausen, Lübeck, Freiburg, Hagen, Erfurt, Rostock, Kassel, Saarbrücken, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Berlin, Bremen, Hamburg,