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07.09.2011. Die Ombudsstelle für Investmentfonds hat am 1. September 2011 ihre Arbeit aufgenommen. Sie kann von Verbrauchern kostenlos eingeschaltet werden, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat.

Ombudsstelle für Investmentfonds

"Wer Probleme mit seinem Investmentfonds hat, war in der Vergangenheit darauf angewiesen, die Gerichte anzurufen und das damit verbundene Prozesskostenrisiko einzugehen. Ab jetzt haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, ihre Probleme der neuen Ombudsstelle für Investmentfonds vorzulegen und einen kostenlosen Schlichtungsvorschlag des unabhängigen Ombudsmanns herbeizuführen. Die Ombudsstelle ist für den Verbraucherschutz von großer Bedeutung", erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Verbraucher gehen dabei kein finanzielles Risiko ein. Wenn sie mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sind, steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen, so das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

BVI trägt Ombudsstelle für Investmentfonds

Die Ombudsstelle für Investmentfonds wird vom "Bundesverband Investment und Asset Management" (BVI) getragen. Die Ombudsmänner sind unabhängig und dürfen in den letzten drei Jahren vor ihrer Bestellung weder dem BVI noch einer der Ombudsstelle angeschlossenen Fondsgesellschaft angehört haben. Das Bundesverbraucherministerium hat außerdem besonderen Wert darauf gelegt, dass auch die Mitarbeiter des Büros der Ombudsstelle in Bezug auf die Schlichtung keinen fachlichen Weisungen des BVI unterliegen.

Kontakt

Die Ombudsstelle ist unter folgender Anschrift zu erreichen:

Ombudsstelle für Investmentfonds, Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Telefon 030-6449046-0, » www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Für Fondsgesellschaften, die nicht der Ombudsstelle für Investmentfonds angeschlossen sind, ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, » www.bafin.de, zuständig.

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