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17.05.2011. Wie geht es weiter mit den gesetzlichen Krankenkassen, wievielen droht in der Zukunft noch die Schließung. Den Anfang macht jetzt die City BKK, die nach Prüfung des Bundesversicherungsamtes (BVA) zum 1. Juli 2011 schließen muss. Was passiert mit den gesetzlich Versicherten der City BKK? Keine Sorge, sie müssen von anderen gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Doch nicht immer funktioniert dies reibungslos.

Frühe Probleme der City BKK

Die Probleme der City BKK kommen nicht von ungefähr und haben auch nichts mit der Einführung des Gesundheitsfonds zu tun. Vielmehr liegen sie in der Vergangenheit, da die City BKK einen großen Anteil Versicherter mit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben betreute. Das heißt, die Mitglieder der City BKK sind oder waren überdurchschnittlich oft krank, hatten oder haben schwere und für die Krankenkasse teure Krankheiten oder langwierig zu behandelnde Krankheiten.

Mitglieder müssen sich nicht sorgen

Dennoch müssen sich die Mitglieder der City BKK keine Sorgen machen. Sie müssen von anderen gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden. Doch die Praxis zeigt, dass verschiedene Kassen diese "belasteten" Mitglieder eigentlich gar nicht wollen. Dies ist zumindest aus der Sicht der Krankenkassen verständlich. Dennoch haben alle eine solidarische Pflicht und kommen so nicht um die Aufnahme dieser Mitglieder herum. Unabhängig von Alter oder Krankheit sind alle gesetzlich Versicherten aufzunehmen. Doch jetzt wurde bekannt, dass einige Mitglieder wohl "abgewimmelt" werden sollen. Mit Aussagen wie "Bei uns müssen Sie sich aber ganz hinten anstellen" und "Ob Sie Ihre gewohnten Leistungen bei uns auch bekommen, müssen wir erst einmal gründlich prüfen" sollen die Mitglieder der City BKK abgeschreckt werden.

Dr. Maximilian Gaßner, Präsident des BVA, hierzu: „Hier wird die Angst kranker Menschen ausgenutzt, um sie als unerwünschte Kassenmitglieder in rechtswidriger Weise abzuwehren. Die Schließung der City BKK schafft für die Versicherten eine angespannte und auch rechtlich außergewöhnliche Lage, in die sie sich nicht freiwillig begeben haben. Sie stehen nicht vor der Wahl, ihre Kasse zu wechseln oder nicht; ihre alte Kasse existiert am 1. Juli 2011 nicht mehr! Daher steht das System der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit die Gesamtheit aller Krankenkassen in der rechtlichen - und moralischen - Pflicht, die Versorgung weiter zu gewährleisten. Wir gehen daher davon aus, dass nicht nur eine Pflicht zur Aufnahme der City BKK-Mitglieder besteht, sondern dass laufende Leistungen zunächst einmal auch nahtlos fortzusetzen sind.“

Sollte ein Versicherter der City BKK von irgendeiner Krankenkasse bei der Ausübung seines Kassenwahlrechtes „abgewimmelt“ werden, so sollte sich dieser unverzüglich beim Vorstand
dieser Krankenkasse beschweren. Zudem kann sich der Versicherte jederzeit an das BVA wenden.

Das BVA geht jeder Beschwerde ggf. auch mit Prüfungen vor Ort nach und fordert die Krankenkassen zu rechtsstaatlichem Verhalten auf. Sollte eine Krankenkasse dieser
Aufforderung nicht nachkommen, wird das BVA Aufsichtsmittel gegen die betreffende Krankenkasse anwenden. Zudem hat das BVA schon einzelne Vorstände von Krankenkassen einbestellt.

Service:

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