04.07.2011. Am 1. Juli 2011 treten wesentliche Verbesserungen der Anlegerrechte für deutsche Investmentfonds-Sparer in Kraft. Die Anlegerinformation wird umfassend ausgebaut: Ein zweiseitiges Informationsblatt wird eingeführt, Anleger werden bei Verschmelzungen besser aufgeklärt und bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert, so dass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden. Ferner werden Schlichtungsstellen für Verbraucher bei Beschwerden eingerichtet.
KID
Durch die zweiseitigen, europaweit vereinheitlichten „wesentlichen Anlegerinformationen“ (sog. „key information document, KID“) werden in übersichtlicher und verständlicher Form Anlageziele, Kosten und Wertentwicklung sowie Risiko- und Ertragsprofil eines Investmentfonds dargestellt und damit die Vergleichbarkeit verbessert. Ebenfalls ab Anfang Juli 2011 müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten nach dem Wertpapierhandelsgesetz ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Investmentfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung zu stellen.
Fondsgesellschaften müssen informieren
Bei Fondsverschmelzungen werden Anleger zukünftig deutlich umfassender als bisher über die Hintergründe und Auswirkungen auf ihre Anlage informiert. Verhindert werden sollen zukünftig auch intransparente Kostenerhöhungen, bei denen eine Information lediglich im Bundesanzeiger erfolgt. Denn Fondsgesellschaften müssen ihre Anleger bei Gebührenanpassungen und wesentlichen Änderungen der Anlagepolitik oder von Anlegerrechten unmittelbar durch eine E-Mail oder ein direktes Anschreiben informieren. Neu ist auch die nunmehr in den Jahresberichten enthaltene Verpflichtung zur Offenlegung der sogenannten Transaktionskosten, die bei der Fondsverwaltung entstehen. Ein neues Schlichtungswesen soll Verbrauchern eine leicht zugängliche, kostengünstige und vergleichsweise schnelle Möglichkeit zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ohne Einschaltung der Gerichte zu eröffnen. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird in ihren Befugnissen gestärkt: So müssen zukünftig Änderungen der Kostenstruktur von der BaFin im Vorhinein genehmigt werden. Dadurch werden auch in jüngster Zeit beobachtete Fehlentwicklungen im Bereich der sog. „Performance fees“ stärker in den Fokus der Aufsicht rücken. Entscheidend ist, dass der Anleger bei den Kosten fair behandelt wird und keine einseitige Benachteiligung erfährt.
Fondsstandort Deutschland wird gestärkt
Die im Wesentlichen auf die Umsetzung der europäischen OGAW-IV-Richtlinie zurückgehenden kürzlich verkündeten Neuerungen des Investmentgesetzes sollen insgesamt den Fondsstandort Deutschland stärken. Sie sollen grenzüberschreitende und effizientere Geschäftsmöglichkeiten bei der Fondsverwaltung und einen beschleunigten Fondsvertrieb ermöglichen. Der Binnenmarkt wird gestärkt und bürokratische Hemmnisse abgebaut, so das Bundesfinanzministerium. Gleichzeitig soll einer weiteren Zersplitterung der europäischen Investmentfondslandschaft entgegengewirkt werden, die bislang oft von kleinen und mittleren Fonds geprägt ist. Die erweiterten Möglichkeiten bei Verschmelzungen und die neuen Master-Feeder-Strukturen sind laut Bundesfinanzministerium wichtige Elemente zur Erreichung wirtschaftlich effektiverer Fondsvolumina. Die Anforderungen an Mikrofinanz-Fonds solle modernisiert werden, durch Abbau bestehender Hemmschwellen sollen modernisierte Anforderungen eine Entwicklung dieser Anlageklasse ermöglichen.
BaFin macht Vorgaben
Die BaFin wird im Zuge der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie im Verordnungswege konkrete Anforderungen an die Organisationsstruktur und das Risikomanagement von Kapitalanlagegesellschaften vorgeben. Auch sollen zukünftig klare Vorgaben gelten, wie Fehlbewertungen von Vermögenswerten eines Fonds gegenüber dem Anleger ausgeglichen werden müssen.
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