17.10.2011. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kontoführungsgebühren unzulässig sind, die im Rahmen von Darlehensverträgen von der Bank erhoben werden (Az. XI ZR 388/10). Begünstigt von dem Urteil sind Millionen Kunden, die etwa einen Konsumentenkredit oder eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben. Die Mehrheit der Geldinstitute verlangte bislang ein Entgelt für die Kontoführung. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW).
Kontoführungsgebühren zurück verlangen
Die Verbraucherzentrale NRW hatte das Internationale Bankhaus Bodensee stellvertretend für die Branche verklagt. Wie die Konsumentenschützer sah auch das höchste Gericht in der Kontoführung keine Sonderleistung für die Kunden. Sie geschehe allein im Interesse des Bankhauses und dürfe deshalb nicht mit einem besonderen Entgelt versehen werden, meinten die Richter. Darlehensnehmer hätten ausschließlich den vereinbarten Zins zu zahlen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW gilt die BGH-Entscheidung für sämtliche Darlehensverträge. Wem ein solches Entgelt in Rechnung gestellt wurde, kann die Beträge nun zurückverlangen. Offen ist dabei noch die Frage der Verjährung.
Verjährungsfrist bei Darlehensverträgen
Im schlechtesten Fall drohen Erstattungsansprüche zu verjähren, die auf Zahlungen im Jahr 2008 beruhen. Die Juristen der Verbraucherzentrale NRW sind allerdings der Meinung, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst mit Beendigung des Darlehensverhältnisses beginnt. In diesem Fall können alle Kontoführungsgebühren bei Darlehensverträgen zurückgefordert werden, wenn der Vertrag 2008 oder später beendet wurde.
Kontoführungsgebühren Musterschreiben
Übrigens: In Bezug auf Kontoführungsgebühren, die Bausparkassen verlangen, hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 7 O 10 68/08) die beklagte Bausparkasse BSQ (vormals Quelle Bausparkasse AG) anerkannt, ein solches Kontoführungsentgelt vom Bausparer nicht mehr zu verlangen. Dieses Urteil ist zunächst allein für die Kunden der Bausparkasse BSQ von Bedeutung. Ein Musterschreiben zur » Rückforderung der Kontoführungsentgelte finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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