23.12.2011. Zum Jahreswechsel müssen sich die Verbraucher wieder auf Änderungen einstellen. Das gilt auch für Bankkunden. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Banken hin.
Jahreswechsel und P-Konto
So kann Pfändungsschutz ab 1. Januar 2012 nicht mehr auf dem gewöhnlichen Bankkonto, sondern nur noch auf einem speziellen Pfändungsschutzkonto (P-Konto) in Anspruch genommen werden. Wem die Pfändung droht oder wem bereits gepfändet wird, der sollte noch vor dem Jahreswechsel sein Bankkonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das können alle Bankkunden mit seinem Einzelkonto tun. Bei Gemeinschaftskonten ist eine Umwandlung nicht möglich.
Jahreswechsel und Immobilien
Wer eine Immobilie erwirbt, muss in Schleswig-Holstein ab 1. Januar 2012 und in Rheinland-Pfalz ab 1. März 2012 mit einer auf fünf Prozent erhöhten Grunderwerbsteuer rechnen. Wird der Kaufvertrag rechtzeitig vor der Steuererhöhung unterschrieben, bleibt es dagegen bei dem bisherigen Steuersatz von 3,5 Prozent. Bankkunden die schnell reagieren, haben hier noch finanzielle Vorteile.
Jahreswechsel und Riester-Renten
Die Auszahlung von Riester-Renten kann nach aktuellem Recht frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Wer einen neuen Riester-Vertrag nach dem Jahreswechsel abschließt, muss dagegen zwei Jahre länger warten. Denn eine Auszahlung ist dann erst mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Das gleiche gilt für Basisrenten (Rüruprenten). Sparer und Bankkunden können jetzt noch handeln.
Jahreswechsel und Freistellungsaufträge
Bankkunden mit mehreren Bankverbindungen sollten vor dem anstehenden Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen: Sind die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt? Bei einem Auftrag ist womöglich noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.
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