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Foto: Börse Stuttgart


09.09.2011. Die Börsentalfahrt hat zu herben Kursverluste bei vielen Wertpapieren geführt. Glück im Unglück: Anleger können seit Einführung der Abgeltungsteuer Anfang 2009 den Staat besser an Verlusten beteiligen. Denn bei Wertpapieren, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, können realisierte Kursverluste grundsätzlich mit realisierten Kursgewinnen aus Wertpapiergeschäften und auch mit Zinseinnahmen und Dividenden verrechnet werden. Das mindert die Steuerlast beim Finanzamt.

Kursverluste Aktien und Finanzamt

Eine Einschränkung gibt es allerdings für Aktionäre, weist der Bankenverband hin: Veräußerungsverluste aus Aktien, die nach 2008 gekauft wurden, können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Anleger die Papiere hält. Die frühere Spekulationsfrist von 12 Monaten gilt nur noch für Aktien, die vor 2009 erworben wurden. Wer also nach 2008 erworbene Aktien mit Verlust verkauft, kann dementsprechend das Finanzamt an seinen Kursverlusten bei Wertpapieren beteiligen.

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