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29.06.2011. Steigende Temperaturen und strahlender Sonnenschein machen im Frühjahr vielen Menschen Lust, sich auf das Fahrrad zu schwingen. Doch aufgepasst: Wer sein Fahrrad abstellt, um beispielsweise eine Pause zu machen, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen beachten, damit Fahrrad-Diebe nicht zuschlagen und das Rad mitnehmen. Immerhin 306.559 Fälle von Fahrrad-Diebstählen registrierte die Polizei im Jahr 2010 (2009: 345.346 Fälle).

Rad mit Schloss sichern

Gerade im Frühjahr und Sommer schlagen die Fahrrad-Diebe besonders häufig zu. Kein Wunder, sind doch viele in der warmen Jahreszeit mit ihren Fahrrädern unterwegs. „Besonders beliebt bei den Langfingern sind große Abstellplätze, zum Beispiel an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen. Dabei reichen schon ganz einfache Mittel, um den Drahtesel vor Langfingern zu schützen: Ein geeignetes Schloss mit dem das Rad fest angeschlossen werden kann sowie eine individuelle Kennzeichnung“, erklärt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg.

Fahrrad richtig sichern

Bei der Wahl des Schlosses sollten Fahrradbesitzer aber ein paar wichtige Dinge beachten: Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Fahrrad-Diebe solche „Sicherungen“ ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können. Besser geeignet sind besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in einschlägigen Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen. Bei Fragen können sie sich an (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen, Schloss- und Schlüsseldienste oder Fahrradgeschäfte wenden.

Rad kennzeichnen

Um den Verbleib eines gestohlenen Fahrrads ermitteln zu können, benötigt die Polizei alle verfügbaren Kennzeichen, mit denen sich das Rad zweifelsfrei identifizieren lässt: zum Beispiel die individuelle Rahmennummer. Diese ist bei vielen in Deutschland verkauften Rädern in den Rahmen eingeschlagen. Hat das Fahrrad keine Rahmennummer, können Radbesitzer selbst oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren einer Individualnummer. Zusätzlich empfiehlt die Polizei eine Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren sie im Fachhandel. Bei der Polizei erhalten sie den Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“, den sie an ihrem Rad anbringen können, um Fahrrad-Diebe abzuschrecken.

Fahrradpass hilft

Ein Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, Fahrrad-Diebe zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Im Pass sind neben Rahmennummer und Codierung auch Name und Anschrift des Radbesitzers notiert. Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass mit der individuellen Rahmennummer aus. Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei. Den vollständig ausgefüllten Pass mit einem Foto des Fahrrads sollten sie dann sicher aufbewahren.

Mehr Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können und einen Fahrradpass, bietet das Faltblatt „» Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ der Polizei.

Fahrrad versichern?

Zusätzlich kann das Fahrrad versichert werden. Dies kann oftmals im Rahmen einer Hausratversicherung bis zu einer Höhe von zwei Prozent der Versicherungssumme eingeschlossen werden. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro wäre also notwendig, um ein neues Fahrrad im Wert von 1.000 Euro richtig zu versichern.
Aber: Gegen Diebstahl ist nur versichert, wer seine Sorgfaltspflichten nicht verletzt. Das Rad muss durch ein angemessenes Sicherheitsschloss mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Meistens gelten daneben auch zeitliche Einschränkungen, nach denen das Rad zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb von Gebäuden nicht abgesichert ist.

Spar-Tipp: Die Versicherungskosten können, was den wenigsten wohl bekannt ist, durch den Abschluss von Gruppenversicherungen enorm reduziert werden. Mehr Informationen zum Thema „Günstiger Versicherungsschutz über Gruppenversicherungen“ und einen Angebotsservice finden Sie unter der » Rubrik Gruppenversicherungen.


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