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Foto: GDV


08.12.2011. So sicher wie es jedes Jahr Weihnachten wird, so sicher kommt es jährlich durch brennende Kerzen zu Brandgefahr und Wohnungsbränden schon in der Adventszeit. Seien es die Kerzen am Adventskranz oder die Kerzen am festlich geschmückten Weihnachtsbaum. Häufig werden brennende Kerzen sich selbst überlassen, einen Moment der Unachtsamkeit und die Flammen greifen um sich. Doch zahlt in solchen Fällen die Versicherung?

Adventszeit birgt Risiko

„Aber Achtung, die Versicherung kann wegen dieser groben Fahrlässigkeit die Leistungen kürzen, das heißt der Schaden wird nicht vollständig oder überhaupt nicht erstattet“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI. Bis vor einigen Jahren konnte der Versicherer die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich völlig verweigern. Durch eine Gesetzesänderung kann der Versicherer nur noch nach der Schwere der groben Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Gute Hausrat- und Gebäudeversicherungen verzichten bis zu einem bestimmten Betrag oder sogar vollständig auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Brandgefahr nicht unterschätzen

Trotz allem sollten brennende Kerzen wegen der Brandgefahr nie unbeaufsichtigt sein. „Durch einfache Maßnahmen, wie beispielsweise Adventskränze auf eine nicht brennbare Unterlagen zu stellen oder ein Verzicht auf leicht entflammbaren Baumschmuck, wie Strohsterne etc. können die meisten Brände zum Glück leicht verhindert werden“, erläutert Siegfried Karle weiter.

GVI-Tipps Brandgefahr und Adventszeit

Weitere Informationen zum Thema „» Richtiges Verhalten zu Weihnachten und Silvester“ und » empfehlenswerte Versicherungsangebote mit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit finden Sie unter der » Rubrik „Gratis“. Die Brandgefahr in der Adventszeit ist nicht zu unterschätzen.

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