22.11.2011. Der Countdown bis zum Kündigungstermin bei der Kfz-Versicherung, der 30. November, ist angelaufen. Beim Autoversicherungswechsel sollte jedoch nicht nur auf den Preis geachtet werden.
Vorsicht bei Rabatten der Kfz-Versicherung
„Lassen Sie sich nicht nur von hohen Rabatten (z. B. Werkstattbindung) blenden, denn diese könnten sich später im Schadensfall bei der Kfz-Versicherung als gefährliche Fallen herausstellen. Prüfen Sie die geforderten Verhaltensklauseln genau, ob sie eingehalten werden können und ob bei falschen Angaben Versicherungsschutz-Einschränkungen drohen. Zudem müssen die Bedingungen verglichen werden, ob der empfohlene Mindest-Versicherungsschutz enthalten ist“, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER (GVI) hin.
Leistungen der Kfz-Versicherung
So sollte nach Ansicht der GVI die Kfz-Haftpflichtversicherung mit mindestens 100 Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden. Das gleiche sollte auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug gelten (Mallorca Police). Ebenso sollten folgende Merkmale in der Kaskoversicherung mitversichert sein: Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbisse mit Folgenschäden, Einschluss Tiere aller Art in der Wildschadenklausel, Neuwertentschädigung bei Neufahrzeugen bis zu mindestens 18 Monaten, ausreichende Versicherungssumme bei Sonderausstattungen. Wer viel ins Ausland fährt, sollte über einen zusätzlichen Auslandsschadenschutz bei der Kfz-Versicherung nachdenken.
GVI-Infos zur Kfz-Versicherung
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