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01.06.2011. Der erste Schritt zum Eigenheim ist oft ein Bausparvertrag. Auf 131 Milliarden Euro summierten sich Ende 2010 nach Angaben der Deutschen Bundesbank die Bauspareinlagen bei den Bausparkassen in Deutschland. Das sind sechs Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Anspruch an Angehörige weitergeben

Jedoch: Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Ziele von Bauwilligen ändern. Was tun, wenn ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Planung nicht mehr benötigt wird? Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt die Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt jedoch in der Regel zu.

Bonität nachweisen

Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann eine ausreichende Bonität nachweisen und ist Angehöriger gemäß §15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Eheleute, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Vorschriften festgelegt sein. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bei seinem Kundenberater darüber zu informieren.


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