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Foto: bausparkassenverband


12.09.2011. Wer ein neues Haus kaufen möchte, der sucht zunächst im Internet, informiert sich auf Messen und lässt sich Broschüren vom Traumhaus zuschicken. Was die Bauherren dort sehen, ist allerdings reine Werbung, erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (» ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (» DAV).

Bauherren und Werbung

Und diese Werbung hat mit dem späteren Haus unter Umständen gar nichts zu tun. Entscheidend dafür, was der Käufer zum Schluss wirklich kauft, ist das, was im Vertrag steht. Alle Versprechungen und mündlichen Zusicherungen sind wertlos, solange sie nicht im Bauvertrag konkret vereinbart werden. Da bei Bauverträgen Vertragsgestaltungsfreiheit herrscht, sollten sich Bauherren hier vor Unterzeichnung vom Fachanwalt baurechtlich beraten lassen. Der Bauunternehmer tut das. Er ist schließlich Profi. Schon deshalb sollten auch die Bauherren, meist ein Laie, nicht auf juristischen Rat verzichten.


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