18.11.2011. Niemand ist vor Schicksalsschlägen geschützt. Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in seiner Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt werden. Und nicht nur altersbedingt können womöglich auch Bankgeschäfte wie Überweisungen oder das Abheben von Bargeld nicht mehr selbst vorgenommen werden. Wer entscheidet und veranlasst dann alles Notwendige? Die nächsten Angehörigen wie Ehepartner oder Kinder sind dazu nicht automatisch berechtigt. Eine Bankvollmacht für Notfälle ist hier nötig.
Bankvollmacht für Notfälle
Für derartige Notfälle sollte man deshalb rechtzeitig Vorsorge treffen und eine Bankvollmacht ausstellen. Wer einen Bevollmächtigten bestimmt, der seine Angelegenheiten regeln soll, kann die gerichtliche Bestellung eines Betreuers vermeiden. Dies geht, indem man gegenüber der Bank einer Vertrauensperson eine „Konto-/Depotvollmacht“ erteilt. Sinnvoll ist es, dafür zusammen mit der Vertrauensperson die Bank aufzusuchen. So können etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung im Vorhinein ausgeräumt werden.
Bankvollmacht widerrufbar
Die Bankvollmacht gilt über den Tod hinaus. Wichtig zu wissen: Es handelt sich dabei nicht um eine Generalvollmacht. Das heißt, die Bankgeschäfte, die die Vertrauensperson übernehmen darf, werden vorher klar festgelegt. Die Kreditinstitute halten entsprechende Vordrucke für ihre Kunden bereit. Selbstverständlich kann der Kontoinhaber - und nach seinem Tod der Erbe - die „Konto-/Depotvollmacht“ jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Somit gilt die Bankvollmacht wirklich nur für Notfälle.
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