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04.04.2011. Sparer sollten die Steuerbescheinigung ihrer Bank genau prüfen und sich möglicherweise zu viel abgeführte Steuern zurückholen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Geltend machen können Steuerzahler die Ansprüche in der Anlage KAP – sie wird mit der Einkommensteuererklärung eingereicht.

Viele Sparer müssen gar keine Steuern auf ihre Zinsen und Dividenden zahlen, weil sie im vergangenen Jahr Kapitaleinkünfte von weniger als 801 Euro hatten. Bis zu dieser Grenze – dem Sparerpauschbetrag – sind Einnahmen aus Geldanlagen steuerfrei. Für gemeinsam veranlagende Ehepaare ist sie doppelt so hoch (1602 Euro).

Voraussetzung dafür, dass die Bank nicht automatisch die Abgeltungsteuer an den Fiskus abführt, ist allerdings ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe. Wer das für ein Konto oder Depot versäumt oder die Summe auf seine unterschiedlichen Konten ungünstig verteilt hat, führt Steuern ab – und das auch dann, wenn seine Gesamteinnahmen unter der Grenze liegen. Wer aus diesem Grund zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen möchte, erreicht das mit einem Kreuz in Zeile 5 der Anlage KAP und der Angabe der jeweiligen Geldbeträge.

Auch wer ein geringes Einkommen und damit einen niedrigen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, sollte beim Finanzamt zu viel gezahlte Beträge geltend machen. Diese Sparer machen ein Kreuz in Zeile 4 und führen sämtliche Kapitalerträge sowie gegebenenfalls bereits gezahlte Abgeltungsteuer in der Anlage KAP auf.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer werden alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25 Prozent besteuert. Dazu kommen der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer. Zu den Kapitalerträgen zählen sowohl laufende Erträge wie Zinsen und Dividenden als auch sogenannte Veräußerungsgewinne durch den Verkauf von Wertpapieren. Eine Steuerbescheinigung erhalten Sparer in vielen Fällen heute nicht mehr automatisch – sie müssen sie bei ihrer Bank anfordern und im Original den Steuerunterlagen beifügen. Wer Konto oder Depot online führt, druckt die Bescheinigung am Computer aus.

Die Broschüre „» Investmentfonds und Abgeltungsteuer“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management enthält weitere hilfreiche Tipps für Fondsanleger. Mustervordrucke zum Ausfüllen der Steuererklärung finden Anleger im Online-Formularcenter des Bundesfinanzministeriums unter » www.formulare-bfinv.de.


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