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Unwetter-Schäden unverzüglich der Versicherung melden

Immer wieder richten Unwetter Schäden in Millionenhöhe an: Blitze setzten Häuser in Brand, Starkregen und Hagel zerstörten Autos, Keller liefen voll.

Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten übernimmt.

Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.

Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm. Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Wenn der Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingedrückt hat, sind Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, ebenfalls versichert. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hat ein Blitz in den Schornstein oder ins Mauerwerk eingeschlagen, sind diese Blitzschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Feuerschäden, die durch einen Blitzeinschlag entstehen, sind gleichfalls versichert.

Sturmschäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Dabei werden nicht nur die Schäden ersetzt, die der Sturm direkt am Wagen verursacht - etwa durch Umkippen des Fahrzeuges -, sondern auch Beschädigungen, die durch umherfliegende Gegenstände, z. B. Ziegel oder Äste, angerichtet werden. Einen Verlust ihres Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte nicht zu befürchten; Sturm- und Hagelschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.

Die GVI empfiehlt für den Schadensfall:

  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer
  • Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer
  • Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein)
  • Leiten Sie umgehend Schadensabwehr ein, wenn höhere Folgeschäden drohen.

Mehr Informationen zum Thema Unwetter finden Sie in den nachfolgenden Infoblätter mit interessante Gerichtsurteilen. Auch finden Sie dort teilweise Checklisten, um mögliche Schäden früher zu entdecken und teure Folgeschäden zu vermeiden.

überspannungsschutz - wenn der Blitz einschlägt

Vorsicht bei Gewitter - Versicherungsschutz überprüfen

Sturmschäden - Was zahlt die Versicherung?

Hochwasserschäden am Auto - Was zahlt die Versicherung?

überschwemmungen - Viele Gebäude sind versicherbar!

GDV-Flyer "Land unter ..." Schutz vor überschwemmung und Hochwasser (Stand2008): https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/upload_img/143_dwl.pdf

GDV-Flyer "Stürmische Zeiten ..." Schäden vorbeugen und richtig versichern (Stand 11/2008) https://secure.gdv.de/gdv-veroeffentlichungen/upload_img/148_dwl.pdf

Tipp: überprüfen Sie auch Ihren Versicherungsschutz! Günstige und leistungsstarke Tarife bieten die Gruppenversicherungen der GVI. Mehr Informationen finden Sie hier.

Stand: 07.07.2009

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