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Schäden nach Großveranstaltungen schnell melden

28.07.2010. Unfassbar: 20 Menschen sind bei der Loveparade in Duisburg ums Leben gekommen, viele liegen noch verletzt in den Krankenhäusern. Nach dem großen Leid stellt sich jetzt die Frage, wer die Opfer entschädigt.

Doch nach dem großen Schock, gilt es auch an die Folgen zu denken. Nicht zuletzt dürfen die bürokratischen Formalitäten nicht vergessen werden.

Der Loveparade-Veranstalter musste im Vorfeld eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden abschließen, da öffentliche Straßen benutzt wurden (Paragraph 29 Straßenverkehrsordnung). Und wie jetzt bekannt wurde, ist der Veranstalter wohl nur mit einer Summe von 7,5 Millionen Euro versichert. Weitere Details der Haftpflichtversicherung sind nicht bekannt, da es sich um indivuelle Einzelverträge handelt. Die Stadt Duisburg dürfte noch zusätzlich versichert sein. Wie die Opfer seitens des Veranstalters oder der Stadt Duisburg entschädigt werden, ist noch unklar. Doch bevor Schadenersatzansprüche der Opfer an Dritte gestellt werden können, muss der Hergang des Unglückfall geklärt sein. Dabei sollten nach der Veranstaltung unbedingt Gedächtnisprotokolle erstellt und Belege gesammelt werden, um den Unfallhergang rekonstruieren zu können.

Gut, wenn man selbst eine Unfall- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat. Doch in der Regel muss ein Versicherer innerhalb von 24 Stunden über den Schaden, sei es Tod oder Verletzung, informiert werden. Wer dies versäumt, kann im schlimmsten Falle leer ausgehen.

Die Unfallversicherung deckt in der Regel Bergungskosten, eventuell auch Krankenhaustage- und Genesungsgeld ab. Zudem zahlt die Unfallversicherung bei bleibenden Schäden oder Unfalltod. Die Kosten für eine Behandlung beim Arzt trägt die Krankenkasse.

Im Vorteil ist hier jeder, der eine Unfall- und eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Weitere Informationen zu den GVI-Unfall- und Lebensversicherungen finden Sie hier.

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