Wie sperre ich meine Zahlungskarten im Ausland?

Foto: Deutsche Bank AG

31.08.2017. Wer seine girocard oder Kreditkarte im Urlaub verliert, sollte schnell handeln und die Zahlungskarten über den Sperr-Notruf sofort sperren. Aus dem Ausland ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116* wie im Inland rund um die Uhr erreichbar – mit der entsprechenden Landesvorwahl nach Deutschland. In der Regel ist das 0049 aus dem Festnetz bzw. +49 über das Mobilfunknetz. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: In den USA beispielsweise gilt die Vorwahl 01149. Eine Übersicht der Auslandsvorwahlen gibt es auf www.sperr-notruf.de.

Sperr-Notruf über verschiedene Medien

Zur besseren Erreichbarkeit aus dem Ausland ist der Sperr-Notruf auch unter folgender Rufnummer verfügbar +49 (0) 30 4050 4050*. Für die Sperrung von girocards und Kreditkarten sind die Kartendaten nötig. Daher ist es sinnvoll, die IBAN bzw. Kartennummern zu notieren und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Die PIN hingegen sollte nicht vermerkt, sondern möglichst auswendig gelernt werden. Nachdem die Zahlungskarten gesperrt wurden, empfiehlt es sich, bei Diebstahl auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gut zu wissen: Neben den Zahlungskarten können über den Sperr-Notruf auch viele andere Medien wie etwa Mobilfunkkarten, Online-Banking oder die elektronische Identitätsfunktion des neuen Personalausweises gesperrt werden.

* Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber; Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei

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