Beißwütiger Hund muss eingeschläfert werden

Foto: Hannelore Louis, pixelio

25.08.2016. Greift ein Hund mit fehlgeleitetem Jagdverhalten ein Kleinkind an, so stellt er eindeutig eine Gefahr dar und muss eingeschläfert werden. So entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (AZ. 5 B 925/15).

Hund beißt Kind

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, war eine Frau mit ihrem Rottweiler spazieren. Der Hund riss sich plötzlich los und griff eine Familie an, wobei ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt wurde. Sie erlitt Bisswunden an Ohren, Bauch, Beinen und am Auge. Noch am selben Tag wurde das Tier von der Stadtverwaltung sichergestellt. Sie verfügte, dass der Rottweiler eingeschläfert werden solle. Die Hundehalterin war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und klagte dagegen. Sie erklärte, das Verhalten ihres Rottweilers sei auf eine Krankheit zurückzuführen.

Hund muss eingeschläfert werden

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied jedoch, dass der Hund eingeschläfert werden müsse. Eine Amtstierärztin habe festgestellt, dass eine Krankheit als Ursache für den Angriff äußerst unwahrscheinlich sei. Denn der Hund sei während des Angriffs sehr fokussiert gewesen. Er zeige ein fehlgeleitetes Jagdverhalten, das aufgrund des Alters auch nicht mehr Erfolg versprechend therapiert werden könne. "Es ist daher wahrscheinlich, dass der Hund in einer ähnlichen Situation wieder angreifen würde", erklärt Rechtsanwalt Tim Vlachos (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) die richterliche Entscheidung. Vom Tier gehe in diesem Fall also eine erhebliche Gefahr aus und das rechtfertige, dass der Rottweiler eingeschläfert werden muss, so das Gericht.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.