Vorsicht vor dubiosen Schreiben zur Pflegereform

Foto: Barmer GEK

28.11.2016. Vor einer Organisation, die sich "Deutscher Pflegekreis" nennt, warnt die Verbraucherzentrale. Die Organisation verschickt Schreiben mit dem Titel "Wichtige Information zur Umstellung der Pflegestufen in Pflegegrade 2017". Der Brief erweckt den Eindruck, als handele es sich um ein förmliches Schreiben einer Pflegekasse oder Behörde zur Pflegereform.

Angebot zur Hilfe bei der Pflegereform

In dem Schreiben wird angeboten, Verbraucher angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderung der Pflegereform 2017 bei der Ermittlung ihrer künftigen Pflegegrade zu unterstützen. Dieses Angebot ist jedoch überflüssig. "Personen, bei denen bereits 2016 eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz festgestellt worden ist, werden automatisch einem neuen Pflegegrad zugeteilt", erläutert Meret Lobenstein, Pflegeexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Über die neuen Pflegegrade müssen die Pflegekassen die Verbraucher aktiv informieren. Bei Fragen sollten sich Versicherte immer erst an ihre Pflegekasse wenden.

Pflegereform - Antrag auf Kostenübernahme?

Zudem wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass Pflegezusatzleistungen, wie z. B. Pflegehilfsmittel, gesondert beantragt werden müssen. Sodann wird darum gebeten, einen "Antrag auf Kostenübernahme" auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zurückzuschicken. Dazu wird eine kurze, fingierte Frist für die mögliche Antragsstellung vorgegeben. Doch dies hat nichts mit der Pflegereform 2017 zu tun.

Keine Pflegereform sondern Bestellung von Pflegehilfsmitteln

Tatsächlich schließen Verbraucher aber einen Vertrag über die Bestellung von Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab, wenn sie der Aufforderung in dem Schreiben nachkommen. Sie erklären sich zudem damit einverstanden, zu Werbezwecken angerufen oder angeschrieben zu werden. Dies hat natürlich nichts mit einer Pflegereform 2017 zu tun. Daher rät die Verbraucherzentrale Betroffenen dringend davon ab, das Formular zu unterschreiben, wenn sie die Leistungen und die Werbung nicht wünschen. Wer keine weitere Werbung wünscht, kann für die Zukunft gegenüber dem im Schreiben genannten Adresshändler widersprechen. Die Verbraucherzentrale bietet dazu ein Musterschreiben.

Pflegereform - Beschwerdetelefon kann helfen

Sollte es bereits zu einem Vertragsschluss gekommen sein, können sich betroffene Verbraucher aus Rheinland-Pfalz zur Beratung an das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen unter der Rufnummer 06131/28 48 41 wenden.

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