Unsoziale Krankenkasse - Wer Einkommensnachweise nicht vorlegt, zahlt Höchstbeitrag

Foto: Barmer GEK

26.01.2017. Für die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenkasse ist das Einkommen maßgeblich. Legen freiwillig Versicherte keine Einkommensnachweise vor, wird automatisch der Höchstbetrag fällig. Was nach einer einfachen Regelung aussieht, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung schlicht als unsozial: Die Sanktion trifft Versicherte mit geringen Einkünften unverhältnismäßig hart. Die Verbraucherzentrale Niedersachen fordert daher eine Nachbesserung der gesetzlichen Regelung.

Einkommensnachweise auf Verlangen der Krankenkasse vorlegen

Auch bei Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind, richtet sich der Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse nach den Einkünften. Sie sind verpflichtet, Einkommensnachweise auf Verlangen der Krankenkasse vorzulegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, sieht der Gesetzgeber eine Zwangseinstufung in die höchste Beitragsklasse vor. Für Versicherte, die regulär nur den Mindestbeitrag zahlen müssten, bedeutet dies eine rund vierfache Belastung.

Krankenkasse berechnet den Höchstsatz

Fallbeispiel: Herr P. aus Hannover zahlt seit Jahren den Mindestbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse. Durch eine Krebserkrankung ist er gesundheitlich stark beeinträchtigt. Im Herbst 2015 kümmert er sich nicht mehr um seine Angelegenheiten, reagiert nicht auf Post. Mehrere Aufforderungen seiner Krankenkasse, Einkommensauskünfte vorzulegen, bleiben unbeantwortet. Die Folge: Ab 1. Oktober 2015 berechnet die Krankenkasse den Höchstsatz. Dieser liegt mehr als viermal so hoch wie der eigentlich zu zahlende Beitrag. Nach Besserung seines Zustandes legt Herr P. die geforderten Nachweise vor und zahlt ab März 2016 wieder den Mindestbeitrag. Seiner Bitte, rückwirkend den Beitragssatz zu reduzieren, kommt die Krankenkasse nicht nach. Herrn P. ist damit eine Mehrbelastung in Höhe von rund 2.818 Euro entstanden(3.654 statt 837 Euro).

Krankenkasse hat rechtskonform gehandelt

„Die Krankenkasse hat rechtskonform gehandelt. Die gesetzliche Regelung sieht die Höchsteinstufung vor, sofern Versicherte Einkommensnachweise nicht oder verspätet vorlegen“, erklärt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Unserer Ansicht nach hat der Gesetzgeber jedoch übersehen, dass diese ‚Strafeinstufung‘ Versicherte mit sehr niedrigen Einkünften besonders hart trifft“, so Kirchner. Mit steigendem Einkommen wird der Unterschied zwischen errechnetem Beitrag und Höchstsatz immer geringer – die Höchsteinstufung wird für den Versicherten damit weniger belastend. „Das Versäumnis ist in allen Fällen gleich zu bewerten. Menschen mit geringen Einkünften werden jedoch unverhältnismäßig stark sanktioniert. Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern“, sagt Kirchner. Eine gerechtere Lösung wäre etwa ein Strafzuschlag von 20 Prozent auf den regulären Beitrag. Zudem sollte die Berechnung auch rückwirkend nach den tatsächlichen Einkünften erfolgen, sofern Versicherte die notwendigen Unterlagen nachreichen.

Update-Service: Insider-Tipps

Verpassen Sie keine exklusiven Warnungen, Tipps, Gratis-Tools, Gratis-Videos und Gratis-Downloads mit dem kostenlosen GVI-Insider-Newsletter.

Alle Vorteile sichern

Das könnte Sie auch interessieren:

Verwandte Themen:

Beratungs-Telefon

07131-913320
Mo bis Fr: 8.30 bis 16.30 Uhr

Versicherungen prüfen:

Experten-Hotline:

Mehr zum Thema:

Service

Wo erhalten Sie günstige Angebote? hier klicken

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort können Sie im Cookie-Kontrollzentrum auch einzelne Einstellungen vornehmen.