Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert
23.06.2017. Gestern traten im Norden und Osten der Republik auf Grund von heftigen Unwettern – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, aus Erfahrung hin.
Einschluss der Elementarschadenversicherung
Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen mit großen Summen alleine da“, warnt Jürgen Buck.
Starkregenschäden absichern
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.
Infos zu Starkregenschäden
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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