Starkregenschäden – Naturgefahr ist nicht immer versichert
31.05.2017. Die letzten Tage traten in verschiedenen Bundesländern der Republik auf Grund von heftigen Unwettern durch das Tief „Gerhard“ – auch fernab von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, aus Erfahrung hin.
Schutz durch Elementarschadenversicherung
Finanzieller Schutz von Naturgefahren besteht nur beim separaten Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. „Ansonsten stehen die Geschädigten auf Grund der Starkregenschäden unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelliger Höhen alleine da“, warnt Jürgen Buck.
Starkregen unbedingt absichern
Der Experte rät generell dazu, die Naturgefahr Starkregen abzusichern. Neben Überschwemmung durch Starkregenschäden sind folgende Naturgefahren der Elementarschadenversicherung im Paket mitversichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Eine Absicherung nur gegen Starkregenschäden ist die absolute Ausnahme, klärt Jürgen Buck weiter auf.
Tipps zu Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung
Ausführliche Informationen und Hinweise zu Unwetterschäden, Starkregenschäden, Naturgefahren und Elementarschadenversicherung und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter der Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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