Wonnemonat Mai: Finanztipps für frisch Vermählte

08.05.2017. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, wenn Paare sich das Jawort geben. Auch bei den Finanzen kann es dann günstiger aussehen, denn Verheiratete haben die Möglichkeit, ordentlich zu sparen. Was Sie nach der Hochzeit beachten sollten:

  • Einkommensteuer: Ehepaare werden vom Finanzamt gemeinsam veranlagt, sofern sie nicht die Einzelveranlagung beantragen. Durch das Ehegatten-Splitting lohnt sich die gemeinsame Veranlagung besonders dann, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination für Ehepaare ist zwar wichtig, ändert aber an der Gesamtsteuerlast nichts. Allerdings: Die richtige Kombination sorgt dafür, dass nach der Steuererklärung keine große Nachzahlung fällig wird.

  • Sparer-Pauschbetrag: Einkünfte aus Kapitalvermögen sind bis zu 801 Euro pro Person steuerfrei. Für Verheiratete gilt demnach ein Freibetrag von 1.602 Euro, der gemeinschaftlich genutzt und auf mehrere Banken aufgeteilt werden kann.

  • Steuervorteile: Bis zu 500.000 Euro können sich Ehepartner steuerfrei schenken oder vererben. Werden Immobilien oder Grundstücke übertragen, fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an.

  • Versicherungen: Verheiratete können beim Abgleich ihrer Versicherungen sparen. Viele Policen können zusammengelegt bzw. erweitert werden, etwa Rechtsschutz-, Privathaftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Auslandskrankenversicherung. Zur finanziellen Absicherung sollten sich Ehepartner bei bestehenden privaten Renten-, Unfall- und Lebensversicherungen gegenseitig als Begünstigte eintragen lassen. Außerdem sollte über eine Risikolebensversicherung nachgedacht werden – spätestens wenn sich Nachwuchs ankündigt.

  • Krankenversicherung: Hört ein Ehepartner auf zu arbeiten, beispielsweise um Kinder zu betreuen, kann der andere Partner ihn und die Kinder bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichern.

  • Gemeinschaftskonto: Viele Paare eröffnen ein gemeinsames Konto für laufende Ausgaben. Beim Gemeinschaftskonto gibt es zwei Varianten. Ehepartner wählen meist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber grundsätzlich allein über das Konto verfügen kann. Dies ist beim Und-Konto anders, hier bedarf jede Verfügung eines Kontoinhabers der Zustimmung des anderen. Nicht vergessen: Entscheiden Sie sich für ein Und-Konto oder behält jeder Partner sein eignes Konto, sollte mittels einer Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall (z. B. Krankheit oder schwerer Unfall) die Bankangelegenheiten des jeweiligen anderen Partners geregelt werden können. Vordrucke hierfür bieten die Kreditinstitute an.

Vorteile für Verpartnerte

Und übrigens: Auch für Verpartnerte gelten diese Regelungen und Steuervorteile. Weitere Infos finden frisch Vermählte und Ehepartner unter Gratis.

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