Immobilienbewertung und Verfahren


Experten gehen bei Immobilien nach drei unterschiedlichen Bewertungsverfahren vor.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren bestimmt den reinen Substanzwert einer Immobilie. Dafür werden die Kosten errechnet, die bei einem Neubau entstehen würden. Auch der Grundstückspreis und die Erschließungskosten fließen ein. Im Anschluss wird die bisherige Abnutzung geschätzt und abgezogen. Das Manko des Verfahrens: Der aktuelle Marktwert des Gebäudes wird nicht berücksichtigt.

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren hat deshalb das Sachwertverfahren in den letzten Jahren verdrängt. Die Immobilie wird nach dem erzielten Kaufpreis von Häusern oder Wohnungen bewertet, deren Lage, Ausstattung und Zustand vergleichbar sind.

Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren eignet sich maßgeblich für Vermieter, die ermitteln wollen, welchen Ertrag ihr Geschäftshaus oder ihre Wohnimmobile erwirtschaften kann. Bestimmt wird bei diesem Verfahren der Netto-Ertrag, sodass eine Prognose über künftige Erträge möglich wird.

Energieausweis beachten

Zu diesen klassischen Bewertungsverfahren gesellt sich der Energieausweis, der seit 2009 Pflicht ist. Mit seiner Hilfe können Kaufinteressenten die Energiekosten und den Modernisierungsbedarf eines Objekts realistisch einschätzen. In Zeiten steigender Energiepreise ist der energetische Standard ein wesentlicher Wertfaktor nach Angaben der Immobilienexperten von der BHW Immobilien GmbH.

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