Private Pflegeversicherung deckt finanzielle Lücke

Weil die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung kaum ausreichen, ist es sinnvoll, zusätzlich privaten Versicherungsschutz abzuschließen.

Die Angebote der Versicherer

  • Pflegerentenversicherungen

  • Pflegetagegeldversicherungen

  • Pflegekostenversicherungen

Bei der Pflegerentenversicherung ist ein Sparvorgang gekoppelt. Im Pflegefall wird die vereinbarte Rente zuzüglich erwirtschaftete Überschüsse gezahlt.
Die von den privaten Krankenversicherern angebotene Pflegekostenversicherung übernimmt die tatsächlich entstandenen Kosten für Pflegeleistungen. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt Tagegelder, unabhängig von den entstandenen Kosten.

Jeder sollte ausrechnen, wie groß die Finanzierungslücke im Pflegefall ist. Gesetzliche Rente und private Altersvorsorge sind dabei zu berücksichtigen. Damit der private Versicherungsschutz bezahlbar bleibt, sollte dieser in jüngeren Jahren mit besserem Gesundheitszustand abgeschlossen werden. Denn bei einem hohen Eintrittsalter können sich die Ältesten, trotz Bedarf, einen privaten Pflegeversicherungsschutz nicht mehr leisten.

Doch Vorsicht, schnell mal im Alter vor einem drohenden Pflegefall eine Pflegeversicherung abzuschließen funktioniert nicht. Vor Abschluss der Versicherung sind
Gesundheitsfragen zu beantworten. Gewisse Vorerkrankungen führen zur Ablehnung der Pflegeversicherung. Folgende Erkrankungen sind normalerweise bei keinem Anbieter einer herkömmlichen Pflegezusatz- oder Pflegetagegeldversicherung versicherbar:

Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz), Hirntumor, Parkinson-Krankheit, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Schlaganfall, Chorea Huntington, Kreutzfeld-Jacob, HIV-Infektion, Krebs, Niereninsuffizienz, insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ I, Leberzirrhose, Osteoporose.

Darüber hinaus kann auch eine anonyme Risikovoranfrage Gewissheit über einen Vertragsabschluss geben.

Auch das hatte der Gesetzgeber erkannt. Deshalb kam ab 2013 die geförderte Pflegebahrversicherung mit Kontrahierungszwang.

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