Gesetzliche Rentenversicherung

Wer in Rente gehen will, sollte zunächst zwei wichtige Fragen beantworten. Ab wann will man die Altersrente bekommen? Will und kann man bei der Altersrente Abschläge in Kauf nehmen?

Unterschiedliche Altersrenten

Es gibt verschiedene Altersrenten mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen. Je nachdem, welchen beruflichen Lebensweg zurückgelegt wurde, passt die eine oder andere der Varianten besser.

Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Altersrente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Ausnahme: Seit Juli 2014 gibt es zusätzlich die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie müssen mindestens 63 Jahre alt sein und 45 Jahre Versicherungszeit zurück gelegt haben.

Mann kann sich aber auch entscheiden, nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente noch nicht in Anspruch zu nehmen. Dafür erhält man später einen rentensteigernden Zuschlag. Oder es wird zunächst nur eine Teilrente in Anspruch genommen und daneben weitergearbeitet, um so die spätere Vollrente zu erhöhen.

Mehr Informationen zur Altersrente

Anmerkung zu Beamtenpension:

Beamte erhalten als Pension maximal 71,75 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie 40 Jahre Dienstzeit erreichen.
Mehr Informationen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat

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